Beissen oder stechen Zecken?
Der Begriff «Zeckenbiss» ist wissenschaftlich nicht korrekt. Die Parasiten haben einen Stechrüssel und verfügen über…
MehrFSME ist eine Infektionskrankheit, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Die Impfung gegen FSME ist eine zuverlässige Methode, das Risiko der Übertragung durch Zeckenstiche zu minimieren.
Wie kann man sich gegen FSME schützen?
Braucht es mehrere Impfungen, um sich vor FSME zu schützen?
Wie wird FSME behandelt?
In der Schweiz erkranken den Meldekriterien für FSME-Fälle entsprechend jedes Jahr 100 bis 250 Personen. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Ein Grossteil der Infektionen verläuft jedoch stumm. Die Zahl der FSME-Erkrankungen ist folglich relativ klein. Es ist jedoch so, dass alle Personen, welche in Endemiegebieten wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten, das Risiko eingehen, an FSME zu erkranken. Sie können teilweise bleibende Schäden erleiden. In seltenen Fällen verläuft die Krankheit tödlich. Die FSME-Impfung ist eine zuverlässige Methode, das Risiko zu minimieren.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt die Impfung gegen FSME allen erwachsenen Personen und Kindern im Allgemeinen ab drei Jahren, welche in Endemiegebieten wohnen oder sich zeitweise dort aufhalten. Die Situation von Kindern im Alter von 1 bis 2 Jahren ist individuell zu prüfen.
Wie der Name «Frühsommer-Meningoenzephalitis» bereits ausdrückt, treten im Frühsommer vermehrt Fälle von FSME auf. Der Höchststand der Infektionen ist jedoch im Sommer. Das Risiko einer Übertragung besteht über das ganze Jahr hinweg, da Zecken bei milden Temperaturen auch im Winter aktiv werden. Daraus abgeleitet ist der Winter der ideale Zeitpunkt für eine Impfung. Die Impfung ist aber während allen Jahreszeiten möglich.
Für eine vollständige Grundimmunisierung gegen FSME durch eine Impfung sind drei Injektionen (Impfungen) erforderlich. Nach zwei Injektionen besteht bereits ein zeitlich begrenzter Schutz. Die ersten beiden Impfungen erfolgen üblicherweise im Abstand von 1 bis 3 Monaten. Mit der dritten Impfung wird ein Langzeitschutz erreicht. Sie erfolgt je nach Impfstoff 5 Monate oder 9 bis 12 Monate nach der zweiten Dosis. Wird ein rascherer Schutz benötigt, kann der Arzt oder Apotheker ein Schnellimpfschema wählen. Das BAG empfiehlt eine Auffrischimpfung alle 10 Jahre.
Für einen anhaltenden Impfschutz gegen FSME ist eine Auffrischimpfung notwendig. Wer sich der FSME-Grundimmunisierung mit insgesamt drei Injektionen unterzogen hat, sollte die Impfung nach zehn Jahren wiederholen. Dies wird vom Bundesamt für Gesundheit bei weiterhin bestehendem Infektionsrisiko empfohlen, um den langanhaltenden Impfschutz gegen FSME aufrecht zu erhalten.
Für genauere Informationen zu Ihrer persönlichen Impfsituation wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an eine Impfapotheke.
Zugelassen sind in der Schweiz aktuell zwei Impfstoffe. Die beiden Produkte enthalten inaktivierte FSME-Viren und Hilfsstoffe, welche die Immunantwort verstärken. Personen mit Hühnereiweiss-Allergie sollten ihren Arzt oder Apotheker vor der Impfung darauf hinweisen, da FSME-Viren auf Hühnerzellen gezüchtet werden. Auch andere Allergien gegen Inhaltsstoffe oder allergische Reaktionen gegen vorige Impfungen sollten besprochen werden.
Die Impfung gegen FSME weist in der Regel eine gute Verträglichkeit auf. Rund ein Drittel der Personen melden Rötung, Schwellung oder auch Schmerzen an der Einstichstelle. Diese örtlichen Reaktionen verschwinden nach ein bis zwei Tagen. Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit sowie Muskel- und Gelenkschmerzen sind weitere unerwünschte Nebenwirkungen. Gelegentlich tritt Fieber auf. Sehr selten beobachtet werden schwere allergische Reaktionen und äusserst selten schwere neurologische Effekte.
Wird eine Impfung empfohlen und von einem Arzt durchgeführt, werden die Kosten von den Krankenkassen in der Grundversicherung übernommen. Dies versteht sich exklusiv Franchise und Selbstbehalt. Wenn ein berufliches Expositionsrisiko besteht, beispielsweise bei Personen, die im Wald arbeiten, wie Förster oder Landwirte, werden die Kosten vom Arbeitgeber getragen (Verordnung vom 25. August 1999 über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen, SAMV).
zecken-stich.ch ist eine Aufklärungskampagne über Zecken und durch Zecken übertragbare Krankheiten. Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen rund um die Themen Zecken, Schutzmöglichkeiten vor Zeckenstichen und die Risiken von durch Zecken übertragbaren Krankheiten. Kontaktieren Sie unbedingt einen Arzt oder Apotheker, wenn nach einem Zeckenstich Beschwerden auftreten oder Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit haben.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) begrüsst die Kampagne «zecken-stich.ch».